Arbeitsagentur belegt: Hartz IV ist gescheitert

von Werner Schulten

Wie aus einer Sonderbroschüre der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, ist der Anteil von Langzeiterwerbslosen an den Erwerbslosen in Deutschland Europarekord. Vorgeblich wurde das Instrument Hartz IV geschaffen, um Langzeiterwerbslosigkeit zu verhindern bzw. zu reduzieren. Die Zahlen im Europäischen Vergleich zeigen: In keinem anderen Land ist der Anteil der Langzeiterwerbslosen höher als in Deutschland. Da helfen selbst alle statistischen Tricks der Bundesregierung nicht mehr. Der genannte Anteil wäre, wie aus einer Antwort der Bundesregierung vom 18.01.2012 auf eine Anfrage der LINKEN zu Abgängen aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III hervorgeht, sogar erheblich größer, wenn alle in Maßnahmen befindlichen, trotz Rentenkürzung in Vorruhestand gegangenen und weitere hinzuzurechnende Personengruppen mitgezählt würden. Selbst nach eigener Definition (s 2.5) hat dieses Instrument versagt und damit letztlich nur das wahre Ziel erreicht: Druck auf das allgemeine Lohnniveau auszuüben.

Auszug aus der Broschüre:

2.5 Langzeiterwerbslosigkeit im europäischen Vergleich

Deutschland hatte im Juni 2011 mit 6,1 Prozent eine im europäischen Vergleich niedrige Erwerbslosenquote nach dem international vergleichbaren ILO-Konzept. Dieser auf Umfragen beruhenden Arbeitskräfteerhebung zufolge lag jedoch in Deutschland der Anteil derjenigen an den Erwerbslosen besonders hoch, die angaben bereits seit zwölf Monaten und länger erwerbslos zu sein (Abb.7)

So war im ersten Quartal 2011 fast die Hälfte der Erwerbslosen langzeiterwerbslos. In anderen Ländern gelingt es offensichtlich noch immer besser, strukturelle und verfestigte Arbeitslosigkeit zu vermeiden. So lag der Anteil der Langzeiterwerbslosen im Durchschnitt aller 27 Mitgliedstaaten der EU bei 42 Prozent. In Dänemark waren lediglich 23 Prozent und in Schweden sogar nur 19 Prozent der Erwerbslosen ein Jahr und länger erwerbslos.

Auszug aus der Antwort der Bundesregierung vom 18.01.2012 BT-Drucksache 17/8323:

Zu den Abgangsgründen können folgende Angaben gemacht werden:
• In eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt gingen 207.781 Langzeitarbeitslose ab; das sind 14,9 Prozent aller Abgänge.
• Zudem erfolgten im Jahr 2011 3,0 Prozent aller Abgänge aufgrund von Sonderregelungen, zu denen neben der Vorruhestandsähnlichen Regelung des § 53a SGB II auch die Beendigung der Arbeitslosigkeit wegen Minderung der Leistungsfähigkeit zählt (§125 SGB III).
• 4,1 Prozent der Abgänge erfolgten aufgrund des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben,
• 35,0 Prozent der Abgänge erfolgten in Arbeitsunfähigkeit und
• 11,1 Prozent beendeten ihre Arbeitslosigkeit aufgrund fehlender Verfügbarkeit oder Mitwirkung.
• Der Anteil der Abgänge in eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme an allen Abgängen lag bei 23,0 Prozent. Die Summe der Abgänge in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ist hierbei gesondert zu betrachten, da z.B. auch die Abgänge in eine Erwerbstätigkeit
– abhängige Erwerbstätigkeit sowie Selbstständigkeit – mit einer Maßnahme verknüpft sein können.

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