Presseerklärung
20.01.2012, Werner Schulten
Leistungsbeziehende, die sich gegen eine psychologische Untersuchung entscheiden, werden mit Leistungsentzug bestraft, obwohl die Teilnahme freiwillig ist. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Nachfrage der Bundestagsfraktion der LINKEN hervor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betreibt in seiner Antwort weiterhin Vernebelungstaktik. Zur Frage der Freiwilligkeit für die Teilnahme an einer psychologischen Begutachtung für Leistungsbeziehende nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch erklärt die Bundesregierung „Bundesregierung definiert Freiwilligkeit neu“ weiterlesen