Die ungefälschte Arbeitsmarktstatistik

Fremdförderung: 69.197
Beschäftigungsphase Bürgerarbeit: 17.354
Berufliche Weiterbildung: 177.256
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 30
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte): 150.474
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Erwerbslose): 10.725
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 699
Kranke Erwerbslose (§126 SGB III): 78.916

Quellen: Bundesagentur (gegen) Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht November 2011, Seite 66. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Erwerbslosen, die aufgrund verschiedener rechtlicher Regelungen (§§ 428 SGB III, 65 Abs. 4 SGB II, 53a Abs. 2 SGB II u.a.) nicht als erwerbslos zählen, sind enthalten in der Gruppe Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I oder ALG II. Diese große Gruppe der älteren ALG -Bezieher, die nicht als erwerbslos gelten, ist nicht vollständig im Monatsbericht ausgewiesen, sondern mit Stand Juli 2011 in einer Sonderauswertung der Bundesagentur (gegen) Arbeit abgefragt worden.