Kritik am Antrag der Bundestagsfraktion zur Rente

von Werner Schulten, Sozialpolitischer Sprecher der Partei DIE LINKE

Vorbemerkung: Der Antrag ist bereits im Bundestag eingebracht und für mich ist dies das beste Papier zur Rente, das der Bundestag je gesehen hat. Dies ist zu einem großen Teil unserem Rentenpolitischen Sprecher der BT-Fraktion Matthias W. Birkwald zu verdanken. Wir sollten dieses Konzept positiv nach außen tragen und gleichzeitig parteiintern durch konstruktive Kritik für künftige Anträge in der nächsten Legislaturperiode verbessern.

Aus meiner Sicht sind folgende Punkte zu kritisieren:

  1. Der Antrag ist über einen längeren Zeitraum entstanden, in dem es entscheidende Änderungen durch Beschlusslagen (PV und BPT) gegeben hat und ist somit nicht mehr schlüssig.
  1. Der Antrag ist ohne Diskussion in der Partei entstanden und einzelne Teile sind in einem Hauruck-Verfahren durch den PV beschlossen worden, der am gleichen Tag einzelne Fragen bei der Vorbereitung des Programmparteitages gegensätzlich festgelegt hat.

Im Einzelnen:

Höhe der Mindestrente

Obwohl im PV durch die beiden für Sozialpolitik zuständigen Mitglieder seit einem halben Jahr ein Konzept zur Sozialen Mindestsicherung in Arbeit war, wurden wenige Tage vor der PV-Sitzung eine Woche vor dem Erfurter BPT von Klaus Ernst Fragmente des Antrags zur Abstimmung vorgelegt. Hierunter eine Alternativabstimmung über die Höhe der Mindestrente mit drei vorgegebenen Zahlen: 850 – 900 – 950. Die der Vorlage angefügten „Hintergrundinformationen“ befassten sich nicht mit der Frage, welche Höhe der Mindestrente zu einem Leben zur Existenz- und Teilhabesicherung notwendig wäre, sondern mit der Korrelation zu unserer Mindestlohnforderung und den daraus resultierenden notwendigen Erwerbszeiten von Durchschnittsverdienern, dem allgemeinen Einkommensniveau und der Höhe eines – in unserer Partei noch nicht existierenden – Mindestsicherungskonzeptes. Die „Hintergrundinformationen“ hatten den Zweck, eine Entscheidung zugunsten der von Klaus Ernst präferierten 850 € herbeizuführen. So hieß es dort: „Solange sich DIE LINKE nicht mit ihrem gesamten Rentenkonzept durchgesetzt hat, würde eine Mindestrente von 900 oder gar mehr Euro dazu führen, dass die gesetzliche Rentenversicherung jedwede Legitimation verliert.“ und „Fordern wir eine Mindestrente vom 900 Euro oder mehr, würde unser Solidarausgleich wirkungslos. Wir machen dann Personen, die wir mit unseren Ausgleichselementen gerade aus der Bedürftigkeit geholt haben, selbst wieder zu Bedürftigen unserer Mindestrente.“

Hier zeigt sich der fatale Fehler bei der Herangehensweise an den Bedarf. Nicht etwa die Ermittlung eines Bedarfs zur Existenz- und Teilhabeerfordernis steht im Mittelpunkt, sondern in diesem Fall: die Rentenformel entscheidet den Bedarf. Mit der Forderung einer bestimmten Höhe der Mindestrente machen wir die Menschen zu Bedürftigen oder nicht Bedürftigen, das ist neoliberale Logik.

Höhe des Mindestlohns

Die bereits vor der Abstimmung über die Höhe der Mindestrente festgelegte Rentenformel führt dazu, dass Mindestlohn, Mindestrente und Rentenformel bei der Veränderung einer Vorgabe nicht mehr kompatibel sind. Da sich der PV auf 900 € Mindestrente festgelegt hat, die 10 € Mindestlohn noch Beschlusslage des Wahlprogramms sind (die Auswirkungen der Formulierung „mindestens 60% des nationalen Durchschnittslohns“ im Programm hierzu werden wohl erst im Wahlprogramm 2013 genau beziffert), ist das ganze Konzept nicht mehr schlüssig. In den „Hintergrundinformationen“ wurden die Auswirkungen der von der LINKEN geforderten Rentenformel Schritt für Schritt erklärt unter der Überschrift „Wie kommt jemand mit unserem Rentenmodell auf 850 Euro Netto-Rente?“ Als Fazit ergibt sich: Wer bei einem Mindestlohn von 10 Euro bei einer durchgängigen 40-Std.-Woche 45 Beitragsjahre erwerbstätig ist, erhält hiernach eine Nettorente von 867 Euro. Also unterhalb der Mindestrente bzw. des Existenzminimums, wobei dieses mit 900 € per Zufallsprinzip festgelegte Minimum noch unter der derzeitigen Forderung der LINKEN liegt. Die bisher verwendete Formel – 500 Euro Eckregelsatz plus KdU in Berlin – liegt nämlich auf Basis der notwendigen KdU von 2010 bereits bei 943,50 Euro.

Eine richtige Herangehensweise wäre gewesen, zunächst den Mindestbedarf zur Existenz- und Teilhabesicherung, wie in der Studie der BAG Hartz IV geschehen, festzulegen. Unabhängig davon, dass die Partei möglicherweise zu einem anderen Ergebnis kommen kann als die BAG. Danach müssen Mindestlohnforderung und Rentenformel so ausgelegt werden, dass ein Mensch mit 40 Beitragsjahren und Mindestlohn bei einer 38,5 Std.-Woche einen Rentenanspruch deutlich über diesem Mindestbedarf hat (Programm).

Bereits die Berechnung bei einer angenommenen Mindestrente von 850 € mutet abenteuerlich an angesichts notwendiger 45 ununterbrochener Erwerbstätigkeit und einer 40 Std.-Woche.

Bürger- oder Erwerbstätigenversicherung

In der o. genannten PV-Sitzung wurde im Prinzip eine Erwerbstätigenversicherung beschlossen. Am gleichen Tag wurden Änderungen am Leitantrag des PV zum Programm, allesamt einstimmig, beschlossen: So in der Präambel ‚für alle Erwerbstätigen’ ändern in für alle’ und „von ‚für eine armutsfeste…’ bis „…angehoben werden’.“ ersetzen durch ‚für eine bedingungslose und armutsfreie gesetzliche Rente für alle!“ und „ersetzen ‚Erwerbstätigenrente hier und ff. durch „solidarische RV“ und „ ‚alle Erwerbstätigen’ ersetzen durch ‚alle’.“ und „von ‚Bei Bedarf…’ bis ‚…angehoben werden.’ ersetzen durch ‚Um Altersarmut zu bekämpfen, wollen wir eine armutsfeste, solidarische Mindestrente für ältere Menschen im Rahmen der Renteversicherung’.“

Diese einstimmig beschlossenen Änderungen wurden vom BPT bestätigt. Bis auf die letzte Änderung (Mindestrente für alle) fanden diese Änderungen und Programmbeschlüsse keine Aufnahme in den vorliegenden Fraktionsantrag. Mit der Folge, dass Menschen, die ihren Lebensunterhalt größtenteils aus Kapitaleinkommen bestritten haben, zwar Anspruch auf die Mindestrente haben, vorher jedoch keinen Cent in die Rentenversicherung einzahlen. Das Argument, man müsse ihnen ja sonst auch eine Rente zahlen, ist nicht wirklich nachvollziehbar. Da die Rentenzahlungen nach oben abgeflacht werden sollen, erhalten Spitzeneinkommensbezieher weniger Rente als sie einzahlen. Wäre das nicht so, würde dieses Argument auch auf Erwerbstätige mit hohem Einkommen zutreffen und man dürfte die Beitragsbemessungsgrenzen nicht aufheben, wie von uns gefordert.

Der Bezug der Befürworter einer Erwerbstätigenversicherung auf die Passage im Programm „paritätische Finanzierung“ spricht auch nicht gegen eine Bürgerversicherung, da diese bei Selbständigen, die ja auch den Zugang zu einer Erwerbstätigenversicherung hätten, auch nicht gegeben ist.

Schonvermögen

 

Beim Schonvermögen ist die Ungerechtigkeit vorgesehen, dass Immobilienbesitzer gegenüber Mietern bevorzugt werden. Eine selbst genutzte Immobilie wird auf das Vermögen nicht angerechnet. Diejenigen aber, die ihr Geld nicht in den Kauf einer solchen investiert, sondern lieber die Alternative der Miete gewählt haben, müssen ihre Wohnung verlassen, wenn diese nicht dem untersten Standard entspricht, weil für die erforderlichen Mietzahlungen kein Schonvermögen angesetzt ist. Beispiel Schonvermögen für Immobilienbesitzer (120 qm Berlin lt. LBS) 250.000 + 70.000 Grundfreibetrag allgemein und Altersvorsorge = 320.000 Euro – Schonvermögen für Mieter = 70.000 Euro. Die eklatante Bevorzugung bestehender Eigentumsverhältnisse steht im Widerspruch zu unserer Grundausrichtung.

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