Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg!

Mietrechtsänderung: Bundesrat stimmt rot-roter Initiative nicht zu

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Katrin Lompscher, erklärt:

Im Bundesrat wurde heute eine Chance vertan, das Mietrecht sozial gerechter zu gestalten. Die Fraktion DIE LINKE bedauert, dass der Initiative Berlins, die 2010 noch von Rot-Rot eingebracht worden war, in der Länderkammer nicht zugestimmt wurde. Dabei waren die Forderungen keineswegs radikal.

Ziel war es, die allgemeinen Mieterhöhungsmöglichkeiten nach BGB von maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren auf 15 Prozent innerhalb von vier Jahren zu begrenzen, sofern diese Mieten nicht bereits längst die Mietspiegel-Grenzen erreicht haben.

Auch bei der Modernisierungsumlage für die notwendige und wünschenswerte energetische und barrierefreie Sanierung von Wohnungen wird sich leider nichts ändern. Statt der vorgeschlagenen 9 Prozent können weiter 11 Prozent der dafür aufgewendeten Kosten auf die Miete umgelegt werden. Das bedeutet für Mieterinnen und Mieter untragbare finanzielle Belastungen und die Gefahr der Verdrängung.

Abgelehnt wurde auch der Vorschlag, räumliche Kriterien zur Mietdämpfung einzuführen. Das Bundesrecht zielt weiterhin auf das gesamte Gemeindegebiet. Nur wenn ein angespannter Wohnungsmarkt für ganz Berlin festgestellt werden kann, würde demnach das Wirtschaftsstrafrecht greifen, mit dem überhöhte Mieten geahndet werden können.

Die Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus sieht Klaus Wowereit und den Senat verstärkt in der Pflicht, die Möglichkeiten des Landes gezielt zu nutzen, um den Anstieg der Mieten zu dämpfen. Von der Feststellung des angespannten Wohnungsmarktes, dem Verbot der Zweckentfremdung über den Genehmigungsvorbehalt von Umwandlungen und verbesserten Kündigungsschutz. Zudem müssen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften gezielt mietdämpfend ausgerichtet und gesteuert werden.

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