Protest gegen Mietrechständerungsgesetz vor dem Bundesrat

von Arslan Yilmaz

Der Bundesrat beriet erneut über das von der Bundesregierung vorgelegte Mietrechtsänderungsgesetz. Trotz scharfer Kritik aus den kommunalen Spitzenverbänden, aus Mieterverbänden, von Juristen, Architekten und anderen – selbst von der Bundesregierung bestellten Experten, wurde das Gesetz am 13. Dezember 2012 im Bundestag beschlossen.

Aus diesem Anlass versammelten sich um 9.30 Uhr mehr als 50 Menschen – überwiegend Linke und SPD-Anhänger – um gegen dieses unsoziale Gesetz, den Versuch der Bundesregierung, das Gleichgewicht zu Gunsten den Vermieter zu verändern,  zu protestieren.

Das Ex-DGB-Bundesvorstandmitglied, Ursula Engelen-Kefer, Eva Högl (SPD MdB) und Halina Wawzyniak (Linke MdB) hielten dabei kurze Reden und wiesen die BürgerInnen auf die schmerzhaften Einschnitte und negativen Auswirkungen
dieses Gesetzes auf die Betroffenen hin.

Die mieterschädlichen Auswirkungen dieses Gesetzes wurden auf der Kundgebung  im Telegramstil – wie folgt – geschildert :

  • Mieterinnen und Mieter haben bei energetischen Sanierungen nicht mehr das Recht, für drei Monate die Miete zu mindern. Auch wenn die Wohnung durch Bauarbeiten nur eingeschränkt genutzt werden kann, wenn die Wärme- oder Wasserversorgung unterbrochen ist oder kein Tageslicht  in die Wohnung gelangt, weil Baugerüste und Planen das Haus verhüllen, muss die volle Miete gezahlt werden.
  • Vermieterinnen und Vermieter müssen die Modernisierungsmaßnahmen lediglich ankündigen. Ein Einspruchsrecht dagegen haben Mieterinnen und Mieter nicht mehr. Sie können persönliche und wirtschaftliche Härtegründe vortragen, besonders die wirtschaftlichen Härtegründe werden aber erst nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme, bei der Neufestlegung der Miete angehört.
  • Das Recht der Mieterhöhung ist zwar von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren gesenkt worden, das bedeutet aber keine Deckelung sondern lediglich ein etwas langsameres Ansteigen. Eine Deckelung der Neuvertragsmieten ist überhaupt nicht vorgesehen.
  • Mieterinnen und Mieter, die in wirtschaftliche Not und dadurch mit Miet- oder Kautionszahlungen in Rückstand geraten, sollen nach dem neuen Mietrecht bereits nach kurzer Zeit zu „Mietnomaden“ abgestempelt und ohne langes juristisches Federlesen aus ihrer Wohnung „geräumt“ werden können.

Alle RednerInnen waren der Auffassung, dass der Bundesrat dieses Gesetz wahrscheinlich nicht verhindern könne, er könne aber  – entsprechende Mehrheiten vorausgesetzt –  den Vermittlungsausschuss anrufen, dort gegen das Gesetz Einspruch einlegen und es so möglicherweise bis zur Bundestagswahl wenigstens in seiner Durchführung verzögern. Die Linke – lt. Halina Wawzyniak – wolle dieses Gesetz bei erneuter Annahme und bei nicht Einschaltung des Vermittlungsausschusses vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Die Protestaktion ging ca. gegen 10.30 Uhr zu Ende.