Koalition will eigene Jobcenter für Schüler und Auszubildende

Koalition will eigene Jobcenter für Schüler und Auszubildende

von Werner Schulten

hartz4studiumDie zu erwartende neue Bundesregierung will die bereits jetzt praktizierte Sonderbehandlung von Kindern und Jugendlichen aus Hartz IV – Familien gesetzlich absichern. In der Vergangenheit gab es bereits landauf, landab die ungesetzliche Praktik, von Schülern aus diesen Familien Zeugnisse zu verlangen unter Androhung von Sanktionen  bei Weigerung.

http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/jobcenter-in-der-kritik-hartz-iv-schueler-fuehlen-sich-zu-ausbildung-gedraengt-a-707608.html

Hintergrund war, möglichst viele Schüler dieser Gruppe zum Abbruch weiterführender Schulbildung zu überreden, um sie schnellstmöglich ins Berufsleben zu integrieren. Wie qualifiziert diese „Beratungen“ waren, zeigt schon die Tatsache, dass sie nicht von der Berufsberatung der Arbeitsagentur durchgeführt wurden, sondern von den Sachbearbeiter/innen der Jobcenter.

Nun plant die sich abzeichnende große Koalition die Einrichtung von flächendeckend einzurichtenden Sonderjobcenter für Jugendliche, deren Eltern Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III oder VIII beziehen.

„Übergang Schule – Ausbildung – Beruf

Die beste und effizienteste Vorsorge gegen Ausbildungsabbrüche und lange Zeiten von Arbeitslosigkeit im Lebensverlauf sind passgenaue und tragfähige Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beruf. Daher wollen wir den erfolgreichen Ausbildungs- und Berufseinstieg für leistungsschwache Jugendliche erleichtern und gezielt begleiten. Flächendeckend einzurichtende Jugendberufsagenturen sollen die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-Jährige bündeln. Datenschutz-rechtliche Klarstellungen sollen den notwendigen Informationsaustausch erleichtern. Junge Menschen, deren Eltern seit Jahren von Grundsicherung leben, sollen gezielt Unterstützung bekommen.“

Die Entscheidung darüber, welche Jugendlichen „leistungsschwach“ sind, bleibt dann den Sachbearbeiter/innen dieses Sonderjobcenters überlassen. Was sich hinter der Einschränkung des Datenschutzes, die hier mit „datenschutz-rechtlichen Klarstellungen“ umschrieben wird, lässt sich zurzeit nur erahnen. Hierzu könnte zum Beispiel eine Auskunftspflicht der Schulen gegenüber dem Jobcenter stehen.

Das Geschwätz aller Parteien im Wahlkampf von sozialer Gerechtigkeit entlarvt sich bei CDU und SPD in diesem Koalitionsvertrag als weitere Verschärfung der Hartz IV – Gesetzgebung. Hierzu zählt auch die Absicht, die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gesetzlich umzusetzen.

„Die Verwaltungen vor Ort sollen so effizient und ressourcenschonend wie möglich arbeiten können. Deswegen wollen wir das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende vereinfachen und effektiver ausgestalten. Hierzu sollen insbesondere die Ergebnisse der 2013 gegründeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) intensiv geprüft und gegebenenfalls gesetzgeberisch umgesetzt werden.“

Hierzu die Bewertung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe durch Harald Thome

http://www.randzone-online.de/?p=20527

Das Wort „ressourcenschonend“ verrät den Hintergrund und die Ausrichtung der geplanten „Verbesserungen“.